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Lichtpflicht in Tschechien
Sollten sie ihren Sommerurlaub in Tschechien verbringen wollen bedenken sie, dass ab Juli 2006, das ganze Jahr über mit Licht gefahren werden muss.Bisher galt das nur von Oktober bis März. Für Autofahrer bedeutet das, entweder mit Abblendlicht oder mit Tagfahrlicht unterwegs zu sein. Ausserdem sieht das Straßenverkehrsrecht höhere Strafen für Fahrten unter Alkoholeinfluß, eine Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren und ein Überholverbot für LKW vor.
Letzte Änderung der FAQ: 2006-02-27 14:07
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